Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Tarifrechner Plus
Stand: 9. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter von Tarifrechner Plus ist:
Marco Barthel
Am Rebberg 64
79194 Gundelfingen
Deutschland
E-Mail: kontakt@marco-barthel.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE321675948
nachfolgend „Anbieter“.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Nutzung der Anwendung Tarifrechner Plus, einschließlich der browserbasierten Benutzeroberfläche, Kundenkonten, Programmierschnittstellen („API“), Dokumentation und vereinbarter Zusatzleistungen.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme von Zahlungen stellt keine Zustimmung dar.
1.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, das vom Kunden angenommene Angebot einschließlich seiner Anlagen, die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung und anschließend diese AGB.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder in der Dokumentation sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt, der Anbieter eine Bestellung ausdrücklich bestätigt oder der Anbieter den vereinbarten Zugang nach einer Bestellung freischaltet.
2.2 Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergeben sich abschließend aus dem individuellen Angebot, der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Mündliche Zusagen bedürfen zu Beweiszwecken einer Bestätigung in Textform; der gesetzliche Vorrang tatsächlich getroffener Individualabreden bleibt unberührt.
2.3 Der Kunde hat dem Anbieter die für die Vertragserstellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit der vom Kunden mitgeteilten Unternehmens-, Rechnungs- und Ansprechpartnerdaten vertrauen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Tarifrechner Plus für die Dauer des Vertrags im vereinbarten Umfang zur Nutzung über das Internet bereit. Je nach Angebot kann die Leistung insbesondere Kundenkonten, einzelne Gesetzes- oder Tarifmodule, Berechnungsfunktionen, Ergebnisaufschlüsselungen, Dokumentation und API-Zugänge umfassen. Der konkrete Leistungsumfang wird kundenindividuell im Angebot festgelegt.
3.2 Nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten und freigeschalteten Module gehören zum Vertragsgegenstand. Auf der Website oder in der Dokumentation als „in Planung“, „Beta“, „Vorschau“ oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder verfahrensbezogenen Erfolg beim Kunden oder bei dessen Mandanten. Tarifrechner Plus erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt weder die fachliche Prüfung des Einzelfalls noch die eigenverantwortliche Entscheidung einer hierzu qualifizierten Person.
3.4 Leistungsangaben in öffentlich zugänglicher Dokumentation beschreiben den allgemeinen Funktionsumfang. Ein bestimmter Tarifstand, eine bestimmte Rechtsfassung, besondere Berechnungsregel oder Integration wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung hinreichend konkret bezeichnet ist.
3.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören insbesondere folgende Leistungen nicht zum Vertragsumfang: individuelle Rechtsberatung, Prüfung kundenspezifischer Sachverhalte, automatische Ermittlung nicht eingegebener Tatsachen, dauerhafte Archivierung oder Dokumentation von Berechnungen, Datenmigration, kundenspezifische Schnittstellenanpassung, Vor-Ort-Leistungen und Rufbereitschaft.
4. Berechnungsergebnisse und fachliche Prüfung
4.1 Tarifrechner Plus erzeugt Berechnungsergebnisse automatisiert auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Eingaben, der gewählten Optionen, des ausgewählten Leistungs- oder Stichtags und der im jeweiligen Modul hinterlegten Regeln und Tarifstände. Unvollständige, unrichtige, missverständliche oder nicht zum vorgesehenen Eingabeschema passende Angaben können zu unrichtigen Ergebnissen führen.
4.2 Der Anbieter entwickelt und pflegt die Berechnungslogik mit fachlicher Sorgfalt. Wegen der Vielzahl möglicher Sachverhalte, Auslegungsfragen, Rechtsänderungen, Übergangsvorschriften und Wechselwirkungen mit nicht abgebildeten Regelungen übernimmt der Anbieter jedoch keine Garantie im Rechtssinne dafür, dass ein Ergebnis in jedem Einzelfall vollständig, richtig, aktuell oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten und ausdrücklich übernommene Garantien.
4.3 Berechnungsergebnisse sind eine fachliche Arbeitshilfe. Der Kunde ist verpflichtet, Eingaben, verwendeten Tarif- und Rechtsstand, Annahmen, Hinweise, Aufschlüsselung und Ergebnis vor jeder rechtsverbindlichen, abrechnungsrelevanten, fristgebundenen oder sonst wirtschaftlich erheblichen Verwendung durch eine ausreichend qualifizierte Person auf Plausibilität und Anwendbarkeit im konkreten Fall zu prüfen. Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für eine Abrechnung, Kostenentscheidung, Fristberechnung, gerichtliche Eingabe oder Beratung verwendet werden.
4.4 Der Kunde hat erkennbare Abweichungen, Widersprüche oder mögliche Rechenfehler unverzüglich mit den zur Reproduktion erforderlichen, datenschutzgerecht minimierten Angaben an den Anbieter zu melden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4.5 Der Ausschluss und die Begrenzung einer Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Berechnungsergebnissen richten sich ausschließlich nach Ziffer 13. Die vorstehenden Absätze begründen keinen Ausschluss zwingender gesetzlicher Ansprüche.
5. Verfügbarkeit, Wartung und Support
5.1 Eine allgemeine Mindestverfügbarkeit wird nicht garantiert. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich festgelegt ist. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet der Anbieter keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, stellt den Dienst aber mit der für vergleichbare internetbasierte Fachanwendungen angemessenen Sorgfalt bereit.
5.2 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch erforderliche Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder eingesetzten Infrastrukturleistungen sowie Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters entstehen. Planbare Wartungsarbeiten, die die Nutzung wesentlich beeinträchtigen, werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt.
5.3 Supportanfragen werden grundsätzlich per E-Mail an kontakt@marco-barthel.com entgegengenommen und während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Abweichende Supportkanäle, Supportzeiten sowie bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer und Infrastrukturbetreiber einzusetzen. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt unberührt.
6. Weiterentwicklung und Änderung der Leistung
6.1 Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln, insbesondere Bedienoberflächen, technische Schnittstellen und Sicherheitsfunktionen ändern sowie Rechts- und Tarifstände aktualisieren, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck und die wesentlichen vereinbarten Funktionen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
6.2 Änderungen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken oder zur Aufrechterhaltung der technischen Funktionsfähigkeit erforderlich sind, dürfen auch kurzfristig umgesetzt werden. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber, soweit die Änderung für die vertragliche Nutzung wesentlich ist und eine vorherige Information möglich und zumutbar ist.
6.3 Beeinträchtigt eine nicht nur unerhebliche Änderung die vereinbarte Nutzung zum Nachteil des Kunden, wird der Anbieter sie mit angemessenem Vorlauf ankündigen. Soweit dem Kunden ein Festhalten am Vertrag dadurch unzumutbar wird und keine mindestens gleichwertige Alternative bereitgestellt wird, kann der Kunde den betroffenen Leistungsteil zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
6.4 Eine Pflicht, jede Rechtsänderung oder jede neue fachliche Auslegung zu einem bestimmten Zeitpunkt abzubilden, besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. In der Anwendung ausgewiesene Rechts- und Tarifstände sowie Geltungszeiträume sind vom Kunden vor Verwendung des Ergebnisses zu beachten.
7. Nutzungsrechte
7.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Tarifrechner Plus im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Berechtigte Nutzer sind in beliebiger Zahl die Beschäftigten des Kunden sowie natürliche Personen, die als externe Dienstleister unmittelbar für den Kunden tätig sind. Verbundene Unternehmen, Mandanten und sonstige Dritte sind nur nutzungsberechtigt, wenn sie im Angebot ausdrücklich einbezogen wurden.
7.2 Der Kunde darf die Anwendung über die bereitgestellte Benutzeroberfläche und API in eigene Arbeitsabläufe und ausdrücklich freigegebene Drittsysteme integrieren. Eine Weiterveräußerung, entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung als eigener Rechendienst, Vervielfältigung der Software, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs ist unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes gestattet.
7.3 Rechte an der Software, Dokumentation, Gestaltung, Datenstruktur und sonstigen vom Anbieter bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben beim Kunden.
8. Kundenkonten, API-Zugänge und Sicherheit
8.1 Der Kunde darf Zugänge nur berechtigten Nutzern im Sinne von Ziffer 7.1 zur Verfügung stellen. Die Zahl der berechtigten Nutzer ist nicht begrenzt. Der Kunde stellt sicher, dass Nutzer individuelle Zugangsdaten verwenden, Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim halten und angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beachten.
8.2 Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein unbefugter Zugriff, Verlust von Zugangsdaten, eine Kompromittierung eines API-Schlüssels oder eine sonstige sicherheitsrelevante Nutzung vermutet wird. Der Anbieter darf betroffene Zugänge vorübergehend sperren oder ersetzen, soweit dies zur Schadensbegrenzung erforderlich ist.
8.3 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst die vereinbarte Flat Fee eine unbeschränkte Zahl von API-Aufrufen durch berechtigte Nutzer für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden. Es entstehen keine nutzungsabhängigen Zusatzentgelte. Hiermit ist weder eine bestimmte Verarbeitungskapazität oder Antwortzeit noch das Recht verbunden, die Anwendung in einer Weise zu nutzen, die ihre Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit beeinträchtigt.
8.4 Der Kunde darf die Anwendung nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere die Beeinträchtigung der Sicherheit oder Verfügbarkeit, die Übermittlung von Schadcode, Angriffs- oder unautorisierte Lasttests, Versuche unberechtigter Zugriffe, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, eine Nutzung als nicht freigegebener Rechendienst für Dritte sowie die Verarbeitung rechtswidriger Inhalte.
8.5 Der Anbieter darf angemessene und erforderliche technische Rate-Limits, Drosselungen oder vorübergehende Beschränkungen einsetzen, um Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder eine konkrete Überlastung der Anwendung abzuwehren und einen stabilen Betrieb für alle Kunden zu erhalten. Planbare Massennutzungen und Lasttests sind vorab mit dem Anbieter abzustimmen. Soweit keine akute Gefahr besteht, wird der Anbieter den Kunden vor einer wesentlichen Beschränkung informieren und ihm angemessene Gelegenheit geben, die Nutzung anzupassen. Beschränkungen sind auf den erforderlichen Umfang und Zeitraum zu begrenzen und begründen keine nutzungsabhängigen Zusatzentgelte.
8.6 Der Anbieter darf einen Zugang bei einer erheblichen oder fortgesetzten Vertragsverletzung nach vorheriger Abmahnung vorübergehend sperren. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine sofortige Sperre zur Abwehr einer konkreten Gefahr, eines Sicherheitsvorfalls oder einer offensichtlich rechtswidrigen Nutzung erforderlich ist. Die Sperre ist auf den erforderlichen Umfang und Zeitraum zu begrenzen. Zahlungspflichten und gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist für die von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen und über Schnittstellen übermittelten Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und dass erforderliche Einwilligungen, Informationen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen.
9.2 Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Endgeräte, Internetverbindungen, Browser, Drittsysteme und internen Prozesse auf eigene Kosten bereit. Er beachtet die jeweils bereitgestellte technische Dokumentation und hält eigene Integrationen mit dokumentierten API-Änderungen kompatibel.
9.3 Tarifrechner Plus ist kein Archiv- oder Dokumentationssystem. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen gegen Datenverlust und bewahrt für seine Geschäftsprozesse erforderliche Eingaben, Ergebnisse und Belege unabhängig von Tarifrechner Plus auf. Eine dauerhafte Berechnungshistorie oder revisionssichere Aufbewahrung wird nicht geschuldet. Anwendungsseitige, minimierte Diagnoseprotokolle werden im aktiven System für höchstens 14 Tage gespeichert. Nach ihrer Löschung können sie ausschließlich in zugriffsbeschränkten Sicherungskopien für die Dauer des technischen Wiederherstellungsfensters von derzeit bis zu weiteren sieben Tagen enthalten sein; sie dienen nicht als Kundenarchiv.
9.4 Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung und kann der Anbieter deshalb nicht oder nur mit Mehraufwand leisten, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Zusätzlichen Aufwand darf der Anbieter nur berechnen, wenn der Kunde hierauf zuvor hingewiesen wurde oder der Mehraufwand für den Kunden offensichtlich war.
10. Vergütung und Zahlung
10.1 Die Vergütung wird als Flat Fee vereinbart. Deren Höhe, Abrechnungszeitraum, Voraus- oder Nachberechnung, Zahlungsweise und etwaige Rabatte ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
10.2 Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Abzug zu zahlen. Fehlt eine Regelung, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung.
10.3 Der vereinbarte Preis bleibt während der jeweiligen festen Vertragsperiode unverändert. Der Anbieter darf die Flat Fee frühestens zum Beginn der nächsten Vertragsperiode mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten anpassen, wenn sich für die Leistungserbringung wesentliche Kosten nach Vertragsschluss nachweisbar erhöhen oder vermindern. Die Anpassung muss nach billigem Ermessen erfolgen, Kostenminderungen ebenso berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und darf nicht der zusätzlichen Gewinnerhöhung dienen. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform kündigen, auch wenn die ordentliche Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
10.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Recht zur Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
10.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs ist erst nach Mahnung und angemessener Ankündigung zulässig, sofern nicht besondere Umstände eine sofortige Reaktion rechtfertigen.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter in eigener Verantwortlichkeit enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung. Der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der Vertragsunterlagen und wird mit jedem Kunden vor Freischaltung der Anwendung abgeschlossen. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags den Datenschutzregelungen dieser AGB vor.
11.2 Der Kunde soll nur solche personenbezogenen Daten übermitteln, die für die Nutzung erforderlich sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen sind.
11.3 Die Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder nach den Umständen als vertraulich erkennbare Informationen geheim. Der Anbieter verwendet kundenseitige Geschäfts-, Mandats- und Falldaten ausschließlich zur Vertragserfüllung, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Vereinbarung eine andere Verwendung erlaubt.
11.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt oder ohne Vertragsverstoß öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
12. Mängel und Leistungsstörungen
12.1 Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen und Mängel unverzüglich und beschreibt sie so konkret wie zumutbar. Dabei sind Zugangsdaten, API-Schlüssel und nicht erforderliche personenbezogene oder mandatsbezogene Angaben zu entfernen.
12.2 Der Anbieter wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Die Art der Abhilfe bestimmt der Anbieter unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden; sie kann insbesondere durch Fehlerkorrektur, Aktualisierung, zumutbare Umgehungslösung oder erneute Berechnung erfolgen.
12.3 Schlägt die Abhilfe trotz angemessener Gelegenheit fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Unerhebliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen, begründen keine Mängelrechte.
12.4 Keine Mängelansprüche bestehen, soweit eine Störung auf einer vertragswidrigen Nutzung, nicht freigegebenen Veränderung, unzutreffenden Kundeneingabe oder einer nicht vom Anbieter zu verantwortenden Systemumgebung beruht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der betreffende Umstand für den Mangel nicht ursächlich war.
12.5 Soweit mietrechtliche Vorschriften auf die zeitweise Softwareüberlassung anwendbar sind, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Ziffer 13.1 bleibt unberührt.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend ist.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Anbieters.
13.4 Vorbehaltlich Ziffern 13.1 und 13.2 haftet der Anbieter insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass
- der Kunde unvollständige, unrichtige oder nicht vorgesehene Eingaben übermittelt,
- der Kunde ausgewiesene Annahmen, Hinweise, Tarifstände oder Geltungszeiträume nicht beachtet,
- ein Berechnungsergebnis entgegen Ziffer 4.3 ohne angemessene fachliche Prüfung verwendet wird,
- der Kunde oder ein von ihm eingesetzter Dritter Ergebnisse nachträglich verändert oder außerhalb des dokumentierten Zwecks verarbeitet oder
- eine nicht vom Anbieter zu verantwortende Schnittstelle, Software oder Infrastruktur eines Dritten fehlerhaft arbeitet.
13.5 Gesetzliche Regelungen über die Mitverantwortung des Geschädigten, insbesondere § 254 BGB, bleiben unberührt. Der Kunde hat zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung und -minderung zu treffen.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Vertragsbeginn und abweichende Laufzeitregelungen ergeben sich aus dem Angebot.
14.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, soweit dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.
14.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, etwa per E-Mail. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
14.4 Nach Vertragsende werden Kundenkonten und API-Zugänge deaktiviert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Ergebnisse oder Daten rechtzeitig vor Vertragsende in seinem eigenen System zu sichern. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Bereitstellung nicht dauerhaft gespeicherter Berechnungen besteht nicht. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten, die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
15. Höhere Gewalt
15.1 Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, soweit sie durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wird. Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, flächendeckende Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung, Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Betriebs und schwerwiegende Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen gehören.
15.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Beeinträchtigung und unternimmt zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Leistungspflichten sind nur für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung ausgesetzt. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
16. Änderung dieser AGB
16.1 Geänderte AGB gelten für neue Verträge ab dem in ihnen angegebenen Zeitpunkt.
16.2 Für bestehende Verträge werden Änderungen dieser AGB nur wirksam, wenn die Parteien sie vereinbaren oder eine gesetzliche Grundlage die Änderung erlaubt. Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung, sofern nicht im konkreten Fall gesetzlich etwas anderes zulässig und wirksam vereinbart ist.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde; die fachliche Beurteilung der mit Tarifrechner Plus bearbeiteten Sachverhalte und Tarife richtet sich nach dem jeweils darauf anwendbaren Recht.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Freiburg im Breisgau. Gleiches gilt in den gesetzlich zugelassenen Fällen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen können formfrei wirksam sein; Ziffer 2.2 bleibt unberührt.
18.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.